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31.10.2011

Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung von Praxen

Gemäß den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 benötigen alle Praxen mit angestellten Beschäftigten eine Betreuung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dies gilt auch, wenn Sie Mitarbeiter nur stundenweise beschäftigen.

Der VPT BW hat seit 1.1.2011 mit der Fa. Präventic GmbH, einem landesweiten Anbieter dieser Dienstleistungen, hierzu einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Dieser ermöglicht unseren Mitgliedspraxen eine preisgünstige arbeitsmedizinische Betreuung. Zusätzlich ist über die Präventic GmbH auch die Prüfung der Medizingeräte in Ihrer Praxis möglich.

Auf der VPT-Homepage unter www.vpt-bw.de/Mitgliederbereich/SonstigeVerträge finden Sie den Präventic-Vertrag zum Downloaden. Dort ist als Anlage 2 auch die Beitrittserklärung zu diesem Rahmenvertrag enthalten.

Wir empfehlen alle Praxen, die bisher noch keine arbeitsmedizinische bzw. sicherheitstechnische Betreuung abgeschlossen haben oder die den entsprechenden Vorgänger-Vertrag mit dem TÜV Süd zum Jahresende 2011 gekündigt haben, den Präventic-Vertrag abzuschließen. Für weitere Fragen hierzu steht Ihnen als Ansprechpartner der Fa. Präventic-GmbH, Herr Patrick Brohammer (Tel. 0711/ 252 957 10, Mail: patrick.brohammer(at)praeventic(dot)de) zur Verfügung.

Dateien:
Praeventic_01.pdf252 K