Wichtige Mitgliederinformation zur Umsatzsteuerpflicht von Heilbehandlungen
Liebe VPT-Mitglieder,
die Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main meldet seit einigen Wochen, dass ab 01.01.2012 eine neue Mehrwertsteuerregelung eingeführt werden soll. Vieles in der Mitteilung ist auch identisch mit der bisherigen gesetzlichen Regel. Neu ist nur, dass ab 01.01.2012 therapeutische Behandlungen von Kassen und Privatpatienten ohne eine vorliegende vertragsärztliche oder privatärztliche Verordnung mehrwertsteuerpflichtig sein sollen und dass insbesondere nach einer abgearbeiteten vertragsärztlich oder privatärztlich verordneten Serienbehandlung weitere therapeutische Behandlungen Mehrwertsteuer in Höhe des verkürzten Mehrwertsteuersatzes von 7 % auslösen sollen. Diese Regel erscheint uns unsinnig. (Weiter im geschützten Mitgliederbereich ...)


