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11.01.2011

Achtung: Korrektur der AOK-Zuzahlungsliste 2011

Versehentlich wurde bei der Erstellung der AOK-Zuzahlungsliste 2011, die wir im Dezember 2010 mit unserem Rundschreiben 3/2010 an alle selbständigen Mitglieder versandt hatten, eine alte Berechnungsformel berücksichtigt. Seit 2004 gilt für die Zuzahlungsberechnung: Es wird die Zuzahlung zunächst für eine Behandlung ermittelt, dann kaufmännisch auf- bzw. abgerundet (2 Stellen nach dem Komma) und danach mit der verordneten Anzahl der Behandlungen multipliziert.
Die AOK-Zuzahlungsliste musste deshalb korrigiert werden und ist inzwischen korrekt im Internet im mitgliedergeschützten Bereich /Zuzahlungslisten hinterlegt.
Mit dem nächsten Rundschreiben (noch im Laufe des Januar 2011) erhalten alle selbständigen Mitglieder die korrigierte AOK-Zuzahlungsliste Liste nochmals zugesandt.
Wichtiger Hinweis:
Für die Zuzahlung bzw. die Abrechnung der neuen AOK-Preise ist der Tag der Leistungserbringung maßgebend, d.h. wenn Sie im Dezember 2010 mit einer Behandlung begonnen haben, die im Januar 2011 fortgesetzt bzw. beendet wird, so werden die Dezember-Behandlungen noch zu den alten Preisen berechnet, die ab dem 01.01.2011 erbrachten Behandlungen zu den neuen Preisen.